Anwaltskanzlei Dippolter – Schreibtisch mit Akten und Unterlagen

Besondere Qualifikation

Warum Fachanwalt?

Baurecht ist umfassend. Der Fachanwaltstitel steht für nachgewiesene besondere Kenntnisse und umfangreiche praktische Erfahrung.

Qualifikation durch Theorie und Praxis

Rechtsanwalt Eberhard Dippolter führt seit 2009 die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“. Der Titel setzt besondere theoretische Kenntnisse sowie eine festgelegte Zahl persönlich bearbeiteter Fälle voraus. Zur Sicherung der Qualität besteht eine jährliche Fortbildungspflicht.

Zu den Fachgebieten gehören insbesondere

  • Bauvertragsrecht
  • Recht der Architekten und Ingenieure
  • Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
  • Grundzüge des öffentlichen Baurechts
  • Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung

Praxiswissen für konkrete Entscheidungen

Die fachanwaltliche Spezialisierung hilft dabei, technische Abläufe, vertragliche Regelungen und prozessuale Risiken gemeinsam zu betrachten. Das schafft eine fundierte Grundlage für Entscheidungen – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.

Sie möchten wissen, ob Ihr Anliegen in den Tätigkeitsbereich fällt? Rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail.

Fachanwaltliche Beratung

Baurecht verständlich eingeordnet.

Persönlich, klar und mit Blick auf die Praxis.