Qualifikation durch Theorie und Praxis
Rechtsanwalt Eberhard Dippolter führt seit 2009 die Bezeichnung „Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht“. Der Titel setzt besondere theoretische Kenntnisse sowie eine festgelegte Zahl persönlich bearbeiteter Fälle voraus. Zur Sicherung der Qualität besteht eine jährliche Fortbildungspflicht.
Zu den Fachgebieten gehören insbesondere
- Bauvertragsrecht
- Recht der Architekten und Ingenieure
- Recht der öffentlichen Vergabe von Bauaufträgen
- Grundzüge des öffentlichen Baurechts
- Besonderheiten der Verfahrens- und Prozessführung
Praxiswissen für konkrete Entscheidungen
Die fachanwaltliche Spezialisierung hilft dabei, technische Abläufe, vertragliche Regelungen und prozessuale Risiken gemeinsam zu betrachten. Das schafft eine fundierte Grundlage für Entscheidungen – außergerichtlich ebenso wie vor Gericht.
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