Beratung rund um das Bauvorhaben
Das Baurecht ist umfassend. Zum öffentlichen Baurecht gehören etwa Baugenehmigungs- und Bauplanungsrecht bis hin zum Naturschutz. In der täglichen Praxis ist besonders das private Baurecht von Bedeutung: Es regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren und den am Bau Beteiligten.
Rechtsanwalt Eberhard Dippolter bietet rechtliche Begleitung bereits ab dem Beginn eines Projekts. Von der Vertragsgestaltung bis zur Prüfung von Baubeschreibungen lassen sich Risiken frühzeitig erkennen und Konflikte häufig vermeiden.
Für Bauherren
Verträge prüfen, Vorhaben absichern, Mängel einordnen und Ansprüche durchsetzen.
Für Auftragnehmer
Werklohn sichern, Beweise erhalten und unberechtigte Mängelrügen abwehren.
Öffentliches und privates Baurecht
- Bau- und Architektenverträge
- Baugenehmigungs- und Bauplanungsrecht
- VOB/B, Vergütung und Nachträge
- Baumängel, Abnahme und Gewährleistung
- Werklohn- und Honoraransprüche
- Außergerichtliche und gerichtliche Interessenvertretung
Frühzeitig beraten lassen: Je eher rechtliche Fragen geklärt werden, desto besser lassen sich Kosten, Verzögerungen und Beweisprobleme vermeiden. Kontakt aufnehmen.
